Autokralle, Wegfahrsperre und Abschleppen in Tschechien
Wer in Tschechien an Stellen parkt, wo der Straßenverkehr (zB. Straßenbahn, Autoverkehr) behindert wird oder Gefahr in Verzug ist, wird vom städtischen Abschleppdienst abgeschleppt. Wo der laufende Verkehr nicht behindert wird, kann entweder ein Strafzettel erteilt, oder eine sog. Autokralle (tsch. Technický prostředek bzw. Botička) am linken Vorderrad (=Fahrerseite) montiert werden (Bild). Eine Autokralle, auch Radkralle oder Parkkralle genannt, ist eine an einer Felge eines Kraftfahrzeuges festgespannte schlossgesicherte Blockierung, die auf mechanischem Weg das Wegfahren des Kraftfahrzeuges verhindert.
Innenstädte besonders gefährlich
Insbesondere in der Hauptstadt Prag und weiteren tschechischen Innenstädten mit begrenztem Parkplatzangebot und Straßen in der Altstadt, wo in der Regel das Parken an den gekennzeichnen Flächen nur den Anwohnern erlaubt ist, wird die mechanische Wegfahrsperre von der Stadtpolizei aktiv eingesetzt, um Verkehrssünder direkt am Tatort festzusetzen und die Ordnungswidrigkeit (es geht in der Regel um das Parken an verbotenen Stellen) persönlich zu klären. Teilweise reicht bereits eine abgelaufene Parkuhr oder das Parken ohne Parkschein, um eine Parkkralle zu bekommen!
Rechtsgrundlage zum Einsatz der Autokralle
Die Stadtpolizei ist nach § 17a des Gesetzes 553/1991 Sb. befugt, "technische Mittel zur Verhinderung des Wegfahrens vom Tatort" einzusetzen, wenn:
- das Fahrzeug an einer Stelle steht, wo Park- oder Halteverbot besteht,
- das Fahrzeug an einer Stelle steht, an der ein ständiges oder temporäres Einfahrverbot besteht,
- das Fahrzeug auf dem Gehweg steht, wo dies nicht erlaubt ist,
- das Fahrzeug auf unbefugte Weise auf öffentlichen Flächen oder Stellflächen für Behinderte oder Sonderfahrzeuge abgestellt wird.
Die mechanische Wegfahrsperre wird üblicherweise am linken Vorderrad befestigt, damit sie vom Fahrer entdeckt werden kann, wenn er zum Fahrzeug zurückkehrt. Falls die Autokralle aus zB. Platzgründen nicht am linken Vorderrad befestigt werden kann, wird sie an einem anderen Rad montiert. Die tschechische Polizei empfiehlt daher, vor dem Losfahren alle Räder des KFZ zu kontrollieren.
Die Parkkrallen haben eine auffällige gelbe Leuchtfarbe.
Auf die linke vordere Seitenscheibe (=die Scheibe des Seitenfensters des Fahrers) wird ein deutlich sichtbarer Hinweis aufgeklebt, auf dem auf die angebrachte Wegfahrsperre hingewiesen und eine Kontakttelefonnummer angegeben wird.
Versuchen Sie nicht mit dem Fahrzeug wegzufahren oder die Autokralle zu entfernen!
Entfernen der Autokralle
Wurde ein Fahrzeug mit einer Autokralle versehen, soll man die jeweilige Stadtpolizei anrufen, die allgemeine Rufnummer in Tschechien ist: 158.
Für die Prager Stadtpolizei gelten zusätzlich folgende Telefonnummern:
- Prag 1 - Polizeiwache Altstadt, Mariánské náměstí 2, Tel. +49 224 482 222
- Prag 1 - Polizeiwache Altstadt, Uhelný trh 10, Tel. +49 224 234 860
- Prag 1 - Polizeiwache Neustadt, Opletalova 19, Tel. +49 222 025 192
- Prag 1 - Polizeiwache Kleinseite, Letenská 23, Tel. +49 257 533 117
- Prag 1 - Polizeiwache Kleinseite - Kampa, Hroznová 5, Tel. +49 257 310 258
Rufen Sie die Stadtpolizei an und nennen Sie den aufgedruckten Code / Nummer, die auf der Parkkralle deutlich aufgedruckt ist.
Ein Polizist wird sich nach telefonischem Kontakt mit Bitte um Entfernung der Parkkalle mit seinem Fahrzeug zum Tatort begeben, wo er entsprechend § 17a Abs. 3 des Gesetzes 553/1991 Sb. die Wegfahrsperre wieder entfernt, und zwar:
- nach Begleichung der Strafe für die Ordnungswidrigkeit im sog. Blockverfahren,
- nach Feststellung der Identität der Person, die das Fahrzeug am Tatort abgestellt hat, oder
- nach Ermittlung der Person, die das Fahrzeug am Tatort abgestellt haben soll,
- nach Begleichung der Gebühren für das Anlegen und Abnehmen der Autokralle (tsch. manipulační poplatek).
In dem Fall, wo sich der Fahrer, der das Fahrzeug widerrechtlich abgestellt hat, der Stadtpolizei zu erkennen gibt, gehen die Gebühren für das Anlegen und Abnehmen der Autokralle zu Lasten des Fahrers.
Sollte der Verdacht bestehen, dass beim Anlegen der Radkralle durch die Polizei das Fahrzeug beschädigt wurde, so ist dies dem Polizisten sofort vor Ort mitzuteilen. Von Seiten der Stadtpolizei werden deshalb Beweisfotos vom Tatort und Zustand vor der Montage der Parkkralle angefertigt.
Kosten für Demontage der Autokralle, Bußgeld
Die meisten Städte in Tschechien erheben zum Redaktionszeitpunkt 12/2018 keine Gebühren für das Entfernen der Parkkralle (bis auf Pardubice 400,- Kč, Brno 400,- Kč, Ostrava 600,- Kč). Keine Gewähr für die Angaben.
Zu den eventuellen Gebühren für das Entfernen der Autokralle kommt das Verwarnungsgeld entsprechend dem Bußgeldkatalog.
Polizeilich veranlasstes Abschleppen
Wenn der laufende Straßenverkehr (zB. Straßenbahn, Autoverkehr) behindert wird, oder man u.a. auf einem Behindertenparkplatz oder in einer Einfahrt steht, wird das Fahrzeug auf Anforderung der Stadtpolizei vom Abschleppdienst abgeschleppt. Falschparker, die in den Innenstädten auf markierten Parkflächen für Anwohner parken (in Prag sind die Bereiche blau markiert), werden regelmäßig abgeschleppt. Dies geschieht auch oft auf Anforderung durch Anwohner, die keinen Parkplatz finden.
Zum Einsatz kommen übliche Abschleppwagen mit Festplateau, Hubbrille und Ladekran. Die Polizei macht, wo notwendig, eine Fotodokumentaion.
Steht das eigene KFZ nicht mehr an der Stelle, wo es abgestellt wurde, so sollte man die jeweilige Stadtpolizei anrufen, die allgemeine Rufnummer in Tschechien ist: 158. Für Prag gelten darüber hinaus Telefonnummern der Innenstadtwachen (siehe oben bei Autokralle).
Kosten für Abschleppen
Die Kosten für von der Polizei veranlasstes Abschleppen variieren je nach Gemeinde / Stadt zwischen 1000,- Kč (Karlovy Vary) und 2400,- Kč (Olomouc). In Prag kostet das Abschleppen (= Anfahrt und Abfahrt) komplett 1900,- Kč (ca. 75,- Euro), die reine Anfahrt ohne Abschleppen kostet 1250,- Kč (ca. 50,- Euro).
Zu den Kosten für das Abschleppen kommt das Verwarnungsgeld entsprechend dem Bußgeldkatalog.
Abschleppen nach Panne oder Unfall
Falls ein Fahrzeug nach einer Autopanne und einem Verkehrsunfall abgeschleppt werden muss, sollte vorher eine eventuelle Kostenübernahme durch die eigene Versicherung geklärt werden. Örtliche Abschleppdienste vermittelt die tschechische Polizei. Es kann sein, dass die Abschleppkosten direkt vor Ort bezahlt werden müssen, falls keine Kostenübernahme durch die Versicherung vorliegt. Die Kosten für An- und Abfahrt liegen für das Prager Stadtgebiet bei ca. 3000,- Kč (ca. 120,- Euro), für ländliche Gebiete bei 22,- Kč pro Kilometer. Auf der Autobahn kommen noch einmalig pauschal 490,- Kč für den Einsatz des Dispatchers hinzu.
Liegt eine erweiterte ADAC-Mitgliedschaft vor, wird das Abschleppen nicht nur über die Hotline vermittelt, sondern auch die Kosten in den meisten Fällen komplett durch den Autoclub beglichen.
Wegfahrsperre zum Schutz vor Autodiebstahl
Auch wenn Tschechien ein sicheres Reiseland ist und die Zeiten verstärkten Autodiebstahls deutscher Limousinen vorbei sind, so ist das Diebstahlrisiko speziell in Prag immer noch etwas höher als in vergleichbaren deutschen Städten. Besonders risikoreich ist das Abstellen von Fahrzeugen auf Parkplätzen der Plattenbausiedlungen und der Shopping-Center am Rand der Stadt. Die Einkaufszentren liegen oft direkt an einer Autobahn, die den Dieben die Flucht erleichtert. Auch im Prager Umland und in Nordböhmen sind die Diebstahlraten erhöht, so dass hier zu umsichtigem Parken geraten wird.
Die tschechische Polizei rät deutschen Autofahrern daher neben dem Parken auf bewachten Parkplätzen die Nutzung von Wegfahrsperren, wie Lenkradkralle, Absperrstange, Lenkradschloss oder auch einer Parkkralle direkt am Rad, um bereits von weitem zu signalisieren, dass ein Autoklau sinnlos ist.
Weitere Infos zum Thema:
- Themenblock Auto
- Parken & Parkplätze
- Bußgelder
- Parken in Prag
- Parken in Pilsen
- Parken in Karlovy Vary / Karlsbad
- Parken in Marienbad
- Parken in Franzensbad
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