Kurantrag: Zuschuss von der Krankenkasse für eine Kur
Die meisten deutschen Krankenkassen gewähren ihren Mitgliedern einen Zuschuss zum Kuraufenthalt (in Beamtendeutsch Ambulante Vorsorgemaßnahme genannt). Dies ist seit der Aufnahme der Tschechischen Republik in die Europäische Union im Jahr 2004 möglich. Um einen Zuschuss zu der Kur von Ihrer Krankenkasse genehmigt zu bekommen, müssen einige Punkte beachtet werden.
Rechtliche Grundlage
Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V, § 23, Absatz 2) können Krankenkassen Ambulante Vorsorgeleistungen aus medizinischen Gründen in anerkannten Kurorten erbringen. Der Kurort und die Unterkunft kann dabei zusammen mit dem behandelnden Arzt weitgehend frei gewählt werden. Zusätzlich kann man sich im Rahmen der sog. Freiwilligen Prävention entsprechend § 20 SGB die Kosten für Kurse und Gesundheitsaufenthalte bezuschussen lassen.
Wichtig: die Entscheidung über die Bewilligung einer ambulanten Vorsorgekur bzw. über die Kostenerstattung der Anwendungen oder eines Präventionskurses liegt im Ermessen der Krankenkasse. Nicht alle Krankenkassen geben Zuschüsse zu Vorsorgekuren. Daher sollten vor Buchung des Kuraufenthaltes unbedingt die Krankenkasse und der Hausarzt kontaktiert werden. Sonst bleibt man mit Sicherheit auf den Kosten sitzen.
Medizinische Notwendigkeit
Jede Kur muss medizinisch notwendig sein. Sie muss als Ziel die Wiederherstellung oder zumindest Verbesserung der Arbeitskraft haben. Bei chronischen Erkrankungen muss die Verbesserung des Allgemeinzustands im Fokus stehen oder Pflegebedürftigkeit vermieden werden. Eine Kur kann dann bis max. 3 Wochen lang sein.
Vorgehensweise
- Vor der Kur besorgen Sie sich den Kurantrag bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Füllen Sie diesen mit Ihrem Hausarzt aus und geben Sie den Kurort in Tschechien als Wunschziel an.
- Reichen Sie den ausgefüllten Kurantrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse überprüft die medizinische Notwendigkeit und informiert Sie dann über das Ergebnis und über die Art und Höhe der Kostenübernahme.
- Buchen Sie und bezahlen Sie Ihren Kuraufenthalt selbst. Anschließend erhalten Sie dann die Kosten von Ihrer Krankenkasse zurück.
- Lassen Sie sich am Ende Ihres Kuraufenthaltes eine Bestätigung über die absolvierten Kuranwendungen durch das Hotel / Kurhaus ausstellen und reichen Sie die Bestätigung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Höhe des Zuschusses
- 100% der Arztkosten
- 90 % der Behandlungskosten / Kurmittelkosten
- max. 15 €/ Tag für Unterkunft, Verpflegung und Fahrt
Kur ohne Zuschuss?
Sollte der Kurantrag abgelehnt werden, oder der Arzt in Deutschland keine Notwendigkeit für einen Kuraufenthalt sehen, kann man die Kur komplett allein finanzieren. Während früher ausschliesslich eine medizinische Notwendigkeit (Diagnose) gegeben sein musste, ist das bei den meisten tschechischen Kurhäusern heute nicht mehr der Fall. Dazu sucht man den hauseigenen Kurarzt auf und läßt sich die Anwendungen individuell verschreiben. Die Eingangsuntersuchung sollte unbedingt unternommen werden, da der Kurgast dort gründlich durchgecheckt und auf "Kurtauglichkeit" hin untersucht wird. Entsprechend dem Ergebnis der Untersuchung berät der Kurarzt zusammen mit dem Kurgast dann die therapeutischen Anwendungen.
Die meisten Kurärzte in den tschechischen Kurorten sprechen ausgezeichnet deutsch, viele auch englisch.
Wellness im Kurbad
Gänzlich ohne ärztliche Verordnung kann man in den Kurbädern in den Genuss zahlreicher Wellness-Angebote kommen. Hierauf haben sich Therapiezentren und viele Kurhotels spezialisiert, die ihren Gästen einen eigenen Spa-Bereich mit Sauna, Pool, medizinische Massagen und Kosmetikbehandlungen bieten.
Krankenschutz während des Kuraufenthaltes
Während des Kuraufenthaltes geniessen deutsche Kurgäste (wie überhaupt alles Touristen aus Deutschland) Krankenschutz in Tschechien. Dies wird im Sozialabkommen zwischen Tschechien und Deutschland geregelt. Entsprechend können Deutsche alle medizinisch notwendigen Leistungen (ärztliche Behandlung und Krankenhausaufenthalte) in Tschechien in Anspruch nehmen und die Kosten dafür werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet.
Für die Leistungserbringung durch das tschechische Gesundheitssystem ist es notwendig, dass Sie die Krankenversicherungskarte (EHIC) mit sich führen. Sie sollte also bei der Reisevorbereitung mit eingepackt werden.
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