Waffen legal kaufen in Tschechien - alle Tipps
Tschechische Waffen haben in der Branche einen hervorragenden Ruf - egal ob es um Sportwaffen, Jagdwaffen oder Schreckschusswaffen geht.
Ebenso hat das Tschechien einen guten Ruf als liberales Land, was das Waffengesetz (tsch. zákon o zbraních) anbelangt. Man erhält als unbescholtener Bürger dort recht unkompliziert den Waffenschein (tsch. zbrojní průkaz) für die Jagd, zum Sportschießen, Sammeln oder zur Selbstverteidigung (zB. zum Führen von Waffen auf der Straße).
Der Erwerb von Waffen in Tschechien ist auch für Personen möglich, die nicht die tschechische Staatsbürgerschaft besitzen. Allerdings gelten besondere Bestimmungen beim Kauf und der Ausfuhr dieser Warengruppe.
Das tschechische Waffengesetz
Das tschechische Waffengesetz (zákon č. 119/2002 Sb. o střelných zbraních a střelivu) unterteilt sämtliche Waffen und Munition in 4 Kategorien:
- Kategorie A – verbotene Waffen
- Kategorie B – genehmigungspflichtige Waffen
- Kategorie C – meldepflichtige Waffen
- Kategorie D – sonstige Waffen
Kauf und Ausfuhr von Waffen
Voraussetzung für den Kauf einer Waffe der Kategorie A, B, C in Tschechien ist der Besitz eines entsprechenden Waffenscheins. Um die Waffen in einem tschechischen Waffengeschäft zu kaufen, werden folgende Unterlagen benötigt:
- von der örtlich zuständigen tschechischen Polizeibehörde ausgestellter Begleitschein (tsch. zbrojní průvodní list [pro trvalý vývoz zbraně nebo střeliva]),
- eine Genehmigung des Staates, in welchen die Waffe ausgeführt wird (inklusive beglaubigter Übersetzung).
Der Begleitschein wird nur dann erteilt, wenn die erforderliche Genehmigung des Zielstaates zum Verbringen der Waffe bzw. der Munition in sein Staatsgebiet vorliegt. Diese Genehmigung des Zielstaates ist als beglaubigte Übersetzung zusammen mit dem entsprechenden Antrag bei der Polizeibehörde vorzulegen. Diese Übersetzung darf nur ein in der Tschechischen Republik behördlich registrierter Übersetzer erstellen.
Die Ausfuhr der Waffe muss spätestens fünf Tage nach dem Kauf erfolgen und bei der jeweiligen Polizeibehörde am Grenzübergang gemeldet werden.
Einfuhr von Waffen nach Deutschland
Das Verbringen (=Einfuhr) oder die Mitnahme von Waffen oder Munition nach oder durch Deutschland ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis muss von der deutschen waffenrechtlich zuständigen Verwaltungsbehörde bereits vor dem Verbringen bzw. der Mitnahme nach Deutschland ausgestellt werden. Details erfahren Sie beim Deutschen Zoll.
Tschechische Waffen, die keinen Waffenschein brauchen
Für Waffen der Kategorie D (=sonstige Waffen) ist kein Waffenschein erforderlich. Jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die geschäftsfähig ist, kann diese Waffen kaufen, besitzen oder führen. Für die Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr dieser Waffen ist keine Genehmigung im Sinne des tschechischen Waffengesetzes erforderlich. Erfragen Sie beim Deutschen Zoll, ob für Deutschland trotzdem eine Genehmigungspflicht besteht. Dies betrifft folgende Waffen:
- historische Schusswaffen, die bis spätestens 31. Dezember 1890 hergestellt wurden (nur unter der Bedingung, dass auch alle wesentlichen Waffenteile bis spätestens 31. Dezember 1890 hergestellt wurden),
- einläufige und zweiläufige Einzellader (Waffen mit Luntenschloss-, Radschloss-, Steinschloss- und Zündhütchenzündung),
- Waffen, die zum Verschießen von Flobert-Munition bestimmt sind und eine Mündungsenergie bis zu 7,5 Joule entwickeln,
- Luftdruckwaffen, die zum Betrieb eine Luftkartusche benötigen,
- Luftdruckwaffen / Gasdruckwaffen mit einer Mündungsenergie von max. 16 J.,
- Expansionswaffen und bestimmte Arten von Expansionsgeräten,
- mechanische Waffen mit einer Spannungskraft von mehr als 150 N.,
- unbrauchbar gemachte Waffen, die unwiederbringlich funktionsunfähig gemacht wurden und die kein Schießen ermöglichen (die Deaktivierung muss nach geltenden Normen und Vorschriften erfolgen),
- Schnittmodelle von Waffen (die Herstellung von Schnittmodellen muss nach geltenden Normen und Vorschriften erfolgen),
- inaktive Munition (die Deaktivierung muss nach geltenden Normen und Vorschriften erfolgen),
- Schusswaffen, die nicht der tschechischen Waffenkategorie A, B oder C angehören.
Allerdings gelten auch für diese Waffenkategorie bestimmte Vorschriften. Unter anderem dürfen sie nur behördlich genehmigten Schießstätten benutzt werden. Das Schießen ist dort verboten, wo das Leben oder die Gesundheit von Personen gefährdet werden können. Der Besitzer darf die Waffe in der Öffentlichkeit nicht sichtbar führen und muss sie und deren Munition gegen Verlust, Missbrauch oder Entwendung sichern.
Preise und Marken
Pistolen und Jagdgewehre z.B. des traditionsreichen tschechischen Herstellers Zbrojovka Brno bzw. Česká Zbrojovka sind weit über die Grenzen Tschechiens hinaus bekannt. Preislich sind sie in Tschechien jedoch nicht zwangsläufig günstiger zu kaufen - das hängt stark vom jeweiligen Modell und dem Händler ab. Zudem sollte beachtet werden, dass für den Begleitschein und die beglaubigte Übersetzung zusätzliche Kosten anfallen.
Erwerb von Waffen auf Asiamärkten
Besonders unter Jugendlichen sind kleinere Wurf- und Stichwaffen, die insbesondere auf Asiamärkten unweit der deutsch-tschechischen Grenze verkauft werden, sehr beliebt. Wurfsterne oder Butterflymesser sind in Tschechien nicht als Waffen definiert und fallen daher nicht unter das Waffengesetz. In Deutschland ist die Gesetzeslage deutlich strenger und die unangemeldete Einfuhr strafbar. Deshalb wird dringend vom Kauf solcher Waffen wie auch von Schußwaffen abgeraten.
Waffen kaufen auf dem Schwarzmarkt
Da alle legal kaufbaren Waffen einen Begleitschein der tschechischen Polizei benötigen, sollten Waffen nur in Waffengeschäften gekauft werden. Auf dem Schwarzmarkt oder Asiamarkt angebotene Waffen sind meist illegal importierte Ware ohne Herkunftsnachweis, deren Kauf, Weiterverkauf, die Ausfuhr, der Besitz und das Tragen sowohl in Tschechien als auch in Deutschland und Österreich verboten ist und strafrechtliche Konsequenzen hat.
Messerrecht
Während in Deutschland bestimmte Messerarten (Fallmesser, Butterflymesser, nichtjagdliche Faustmesser sowie Automatik-Messer) durch das deutsche Waffenrecht und das Trageverbot von 2008 in der Öffentlichkeit verboten sind, gibt es im liberaleren Tschechien hierzu keine konkreten Vorschriften. Lediglich zweiseitig geschliffene Messer und Blankwaffen können bei Kontrollen zu Schwierigkeiten führen.
Keine Waffen im Sinne des tschechischen Waffengesetzes
Nicht als Waffen angesehen und behandelt werden folgende Kampfgeräte:
- Wurfsterne
- Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser
- Schwerter
- Dolche
- Teleskopschlagstöcke
- Nunchaku, Tonfa
- Pfefferspray
- Elektroschockgeräte (für direkten Kontakt)
Info: Elektroschockpistolen und Taser gelten als verbotene Waffen der Waffenkategorie A.
In Deutschland verbotene Waffen
Der Umgang mit bestimmten Waffen ist in Deutschland gesetzlich verboten (Anlage 2, Abschnitt 1, Waffengesetz). Daher dürfen folgende Waffen aus Tschechien auch nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden:
- Schusswaffen, die über den für Jagd- und Sportzweck allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder zerlegt werden können (sogenannte Wildererwaffen)
- Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen (z.B. Schießkugelschreiber, in einem Spazierstock versteckte Messer)
- vollautomatische Schusswaffen (Maschinenpistolen und -gewehre)
- Vorderschaftrepetierflinten (sogenannte Pumpguns), bei denen der Hinterschaft durch einen Kurzwaffengriff ersetzt ist
- Faustmesser, Butterflymesser, Fallmesser
- Springmesser, ausgenommen solche, deren Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und
- höchstens 8,5 cm lang ist und
- nicht zweiseitig geschliffen ist
Soweit nur ein Merkmal nicht erfüllt ist, greift das Verbot ein.
- Stahlrute, Totschläger, Schlagring, Wurfstern, sofern sie nicht ausschließlich zu Dekorationszwecken geeignet sind (d.h. keine Verletzungsgefahr)
- Präzisionsschleudern sowie Armstützen oder vergleichbare Vorrichtungen dafür
- Würgegeräte (sogenannte Nun-Chakus oder Soft-Nun-Chakus)
- elektrische und elektronische Nachtsicht-, Nachtziel- und Lasergeräte für Schusswaffen
- Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen. Dies gilt jedoch nicht,
- wenn die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich zugelassen sind,
- die Gegenstände in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und
- zum entsprechenden Nachweis dieser Voraussetzungen ein amtliches Prüfzeichen tragen.
Pfeffersprays, die zur Abwehr von Tieren bestimmt sind, unterliegen nicht dem Waffengesetz und sind nicht verboten.
- Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischer Energie Verletzungen beibringen (z.B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein entsprechendes amtliches Prüfzeichen tragen. Kein Verbot besteht für Elektroimpulsgeräte, die ausschließlich für die Tierhaltung vorgesehen sind
- Munition und Geschosse entsprechend der Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.5 zum Waffengesetz
Quelle: Deutscher Zoll
Informationen und rechtliche Bestimmungen
Ausführliche Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen in Tschechien sowie eine Auflistung zuständiger Polizeidezernate und entsprechende Verlinkungen zu Antragsformularen sind im Tschechischen Merkblatt Waffenrecht zu finden.
Waffen auf Schießstand ausprobieren
Wer tschechische Waffen (bzw. alle käuflich erwerbbare Waffen) ausprobieren möchte, kann das auf öffentlichen Schießplätzen ausprobieren. Schauen Sie unsere Übersicht über Schießstände in Tschechien.
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