Mit dem Autobus nach Tschechien: Maut, Vorschriften und wichtige Infos
Tschechien hat sich in den letzten Jahren durch seine Gastfreundschaft, sehr gute Verkehrsanbindung und perfektes Städte-, Kultur- und Wellness-Angebot auf die vorderen Plätze im europäischen Länderranking hochgearbeitet. Die 20 Millionen Gäste (Quelle: Radio.cz) kommen auch zu einem guten Teil mit Reiseveranstaltern und Linienbussen über den Landweg nach Tschechien. Erfahren Sie hier, wie die Vorschriften, Mautgebühren und Parkmöglichkeiten für Reisebusse in Tschechien aussehen!
Mit dem Reisebus in Tschechien
Definiert wird ein Reisebus als Autobus, der nur über Sitzplätze verfügt. Bei Reisebussen handelt es sich im Kontext der EU-Richtlinie 2001/85 EG vom November 2001 um Fahrzeuge der "Klasse 3", also um "Fahrzeuge, die ausschließlich für die Beförderung sitzender Fahrgäste gebaut sind." In Tschechien sind folgende Fahrzeuglängen und Gesamtgewichte zulässig:
Höchstzulässige Abmessungen und Gewichte
Breite: 2,55 m
Höhe: 4 m
Länge: 2-Achser: 13,50 m; 3-Achser 15 m; Gelenkbusse und Busse mit Anhänger 18,75 m; Dreier-Gelenkbus: 22 m; alle Längen gelten inkl. Skiboxen
Gesamtgewicht: 2-Achser: 18 t; 3-Achser: 25 t; Doppel-Gelenkbus: 28 t; Dreier-Gelenkbus: 32 t
Sonderregelungen für Autobusse im Straßenverkehr
In Tschechien gelten neben den üblichen Verkehrsvorschriften und neueren Ergänzungen folgende Sonderregelungen für Reisebusse:
- Mautpflicht für alle Autobusse,
- Anhaltepflicht an jedem Bahnübergang,
- Ein Feuerlöscher ist mitführen,
- Anschnallpflicht auch für Fahrgäste,
- Allgemeine situative Winterreifenpflicht,
- Erhöhte Mindestprofiltiefe bei Winterreifen,
- Schneekettenpflicht bei entsprechenden Straßenverhältnissen.
Höchstgeschwindigkeit
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt außerorts 90 km/h, innerorts 50 km/h. Auf Schnellstraßen (tsch. Silnice pro motorová vozidla) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 110 km/h. Auf tschechischen Autobahnen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Autobusse maximal 130 km/h. Dies regelt das Gesetz über den Straßenverkehr 361/2000 Sb. und wird konkret in § 18 Absatz 3 ausgeführt. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist zu berücksichtigen. Mit Anhänger beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h. Quelle: Policie ČR
Vorschriften für den Führerschein
Fahrzeuglenker über 65 Jahre müssen ein Gesundheitszeugnis mitführen. Diese Bestimmung bezieht sich ausschließlich auf Fahrer mit einem tschechischen Führerschein. Dies geht aus der tschechischen Verordnung Nr. 253/2007 hervor (Quelle: WKO Österreich).
Gewerberechtliches & Reisedokumente
Der Gelegenheitsverkehr ist generell genehmigungsfrei. Bei Kabotagefahrten sind die Fahrtenblätter im Anschluss im Original an das entsprechende Bundesministerium zu senden. Folgende Dokumente sind mitzuführen:
- Fahrzeugschein,
- deutscher oder internationaler Führerschein,
- "D"-Schild oder Euro Kennzeichen,
- 100 km/h Aufkleber,
- EU-Fahrtenblatt,
- EU-Gemeinschaftslizenz als beglaubigte Kopie,
- je nach Art der Fahrt ggf. übersetzter Arbeitsvertrag in tschechischer Sprache.
- Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
Der Linienverkehr und die nicht liberalisierte Sonderform des Linienverkehrs ist genehmigungspflichtig. Benötigt wird eine EU-Linienverkehrsgenehmigung. Der Einsatz eines Subunternehmers und die Kabotage sind genehmigungspflichtig. Mitzuführen sind die EU-Gemeinschaftslizenz als beglaubigte Kopie und die EU-Linienverkehrsgenehmigung.
Sonderformen des Linienverkehrs, die zwischen dem Veranstalter und dem Verkehrsunternehmer vertraglich geregelt sind, sind genehmigungsfrei, sofern eine vertragliche Regelung zwischen Veranstalter und Verkehrsunternehmer besteht. Die Kabotage ist nicht genehmigungspflichtig.
Auf Personenbeförderungen wird keine MwSt. (tsch. DPH) erhoben.
Entsenderegelung
Seit April 2017 ist eine neue Entsenderegelung für Tschechien gültig. Demzufolge sind Arbeitgeber im Rahmen der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet, für den entsandten Arbeitnehmer am Arbeitsort ein Dokument über das arbeitsrechtliche Verhältnis (z. B. Arbeitsvertrag) sowie eine Übersetzung des Dokumentes in tschechischer Sprache bereitzuhalten. Ausnahme: Transitfahrten und "geschlossene Rundfahrten mit Bussen", z.B. auch mehrtägige Fahrten mit Reisegruppen durch Tschechien, die in Deutschland und Österreich beginnen, Städtebesichtigungen in Tschechien durchführen und dann wieder mit dem Bus nach Hause fahren. (Quelle: WKO Österreich).
Busfahrer müssen daher einen übersetzten Arbeitsvertrag in tschechischer Sprache mit sich führen. Verstöße können hohe Geldbußen von bis zu 500.000 Kč (ca. 20.000 Euro) nach sich ziehen.
Mautpflicht in Tschechien
Seit dem 1.1.2010 müssen alle LKW und Fahrzeuge mit dem maximal zugelassenen Gewicht von 3.501 kg und mehr am elektronischen Mautsystem teilnehmen. Mautpflichtig sind Autobahnen und Schnellstraßen, die mit dem Verkehrsschild IP-15c "Maut" (weißes eckiges Schild mit gelbem Kreis, im gelben Kreis ein schwarzes "M") gekennzeichnet sind. Zur Berechnung der Maut wird ein Gerät (= eine kleine Box Namens "Billien") an Bord benötigt, das man gegen eine Kaution an verschiedenen Distributionsstellen erhält.
Der Autobus im tschechischen Mautsystem
Ein Autobus ist ein Kraftfahrzeug, das für die Beförderung von 10 und mehr Personen inkl. Lenker zugelassen ist. Im tschechischen Mautsystem ist ein Autobus ein KFZ mit mindestens vier Rädern, welches in seinen Zulassungsunterlagen das höchstzulässige Gewicht von mindestens 3.501 kg angeführt hat und folgende Angaben erfüllt:
- im Feld "J" der Zulassungsunterlagen die Kategorie M2, M3, M2G oder M3G angeführt ist,
- im Feld "Typ" (Art) des KFZ "Autobus" angeführt wird,
- im Feld "S" – Anzahl der beförderten Personen inkl. Lenker 10 oder mehr (oder Summe von Plätzen zum Sitzen und zum Stehen in Feldern S.1 oder S.2) angeführt wird.
Mauttarife für Autobusse
Neben der Streckenlänge (in Kilometern) ist die Emissionsklasse des Kraftfahrzeuges für die Höhe der Maut auf den jeweiligen Streckenabschnitten entscheidend. Seit 1.1.2015 belaufen sich die Mautsätze für Autobusse wie folgt:
Emissionsklasse | EURO 0-II | EURO III-IV | EURO V | EURO VI+EEV |
Satz/ 1 km | 1,38 CZK / km | 1,15 CZK / km | 1,04 CZK / km | 0,80 CZK / km |
Autobusse müssen in der Kategorie "Bus" registriert werden. Ansonsten werden die höheren LKW-Tarife berechnet. Bei falscher Registrierung als LKW kann ein Antrag auf Rückerstattung der Maut für den entsprechenden Zeitraum gestellt werden - darauf jedoch gibt es keinen rechtlichen Anspruch.
Die genaue Anleitung zur Fahrzeugregistrierung, dem Erhalt der Onboard-Unit "Billien" und den Zahlungsweisen finden Sie in unserem eToll-Guide des Mautbetreibers MYTO.
Panne & Unfall
Bei einer Panne empfiehlt es sich, speziell für Busse die +420 261 104 477 von Service 24 (Servis 24 - Czech Breakdown Assistence for Commercial Vehicles, Partner des Pannendienstnetzwerkes Europe Net) oder die Notrufnummer eines Automobilklubs zu rufen (zB. ÚAMK / ADAC-Notruf: 1230), oder auf den tschechischen Autobahnen den kostenlosen Assistenzservice der Tschechischen Autobahndirektion unter der Nummer +420 800 280 281 zu rufen. Diese Dienste vermitteln Abschleppdienste, mobilen Reifenservice und Werkstätten für Nutzfahrzeuge. Bei einem Nothalt an schlecht einsehbaren oder gefährlichen Stellen sollte die Polizei zur Absicherung der Pannenstelle gerufen werden.
Bei einem Verkehrsunfall sollte die allgemeine europäische Notrufnummer 112 gewählt werden. Zusätzlich sollte die nationale Notrufnummer des tschechischen Rettungsdienstes 155, der Feuerwehr 150 oder der Polizei 158 (bzw. Ortspolizei 156) angerufen werden. Es wird empfohlen, bei Unfällen in Tschechien immer die Polizei zu rufen.
Einfahrt in Fahrverbotszonen
Die tschechische Hauptstadt Prag hat als bisher einzige Stadt in Tschechien eine Umweltzone für LKW über 6 t und Autobusse. Daher ist für eine Einfahrt nach Prag mindestens die Euro 3-Norm erforderlich. Für die Prager Altstadt (= Prag 1) benötigen Reisebusse die Euro 4-Norm und zusätzlich eine Einfahrtsgenehmigung für die Einfahrt in eine Zone mit Verkehrsbeschränkungen (gekennzeichnet mit dem Wort "ZÓNA" und dem Symbol "Einfahrtsverbot für Busse und LKWs mit dem höchstzulässigen Gewicht über 3,5 t"). Genehmigungen werden nur für Busse mit höchstens 8 m Länge und maximal 20 Sitzplätzen erteilt. Der Grund dafür ist, dass in dieser Zone die Prager Straßen zu schmal sind. Die Genehmigung erteilt die Verkehrsabteilung des Magistrats von Prag; die Erteilung ist kostenfrei.
Der Antrag auf Einfahrt in die Altstadt Prag 1 muss in tschechischer Sprache erfolgen und bestimmte Angaben enthalten. Bei der WKO Österreich finden Sie ein Antragsmuster (Word-Datei .doc).
Zufahrt zu den Hotels in Prag 1
Für die Zufahrt von Bussen zu den Hotels in Prag 1 wurden spezielle Genehmigungen den Hotels direkt erteilt – diese stellen diese dann den Busunternehmen zu Verfügung.
Sonntags-Fahrverbot, Feiertags-Fahrverbot
Autobusse sind vom Sonntags- und Feiertags-Fahrverbot ausgenommen.
Parken für Reisebusse / Autobusse
Eine Übersicht über die Parkmöglichkeiten in Prag gibt die Website des Prager Magistrates, sowie das informative PDF Autobus-Parkplätze in Prag (3,6 MB) von TSK.
Reisedokumente der Fahrgäste
Für die Einreise nach Tschechien benötigen alle Passagiere einen bis mindestens zur Ausreise gültigen Personalausweis bzw. Reisepass (bzw. vorläufigen Personalausweis oder Reisepass). Jedes Kind muss ein eigenes Ausweisdokument besitzen. Zur Absicherung von Krankheitsfällen sollte die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) der Krankenkasse mitgenommen werden. Privat Versicherte fragen ihre Krankenkasse, wie die Absicherung für Tschechien geregelt ist. Außerdem ist es ratsam, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschliessen, die Zuzahlungen und Zusatzleistungen abdeckt, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden.
Haftungsausschluß: Für die Korrektheit der Daten, Informationen und Hinweise kann keine Gewähr übernommen werden.
Weitere Infos zum Thema:
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- Wechselkurs Tschechische Krone
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