Allgemeine Verkehrsvorschriften in Tschechien
Es gibt keine gravierenden Unterschiede zwischen den tschechischen Verkehrsvorschriften (= Straßenverkehrsordnung) und denen der übrigen europäischen Länder:
- es herrscht Rechtsverkehr
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften beträgt 50 km/h (auch nachts)
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für PKW und Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3500 kg beträgt auf Straßen 90 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h und auf Autobahnen 130 km/h. Für Kraftfahrzeuge oder Gespanne über 3500 kg Gesamtgewicht gilt 80 km/h
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Motorräder auf Straßen beträgt 90 km/h
- Das Tempolimit für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3 500 kg beträgt auf allen Straßen 80 km/h
- Die Höchstgeschwindigkeit für Autobusse mit einem Gesamtgewicht über 3 500 kg beträgt auf Straßen 90 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h und auf Autobahnen 130 km/h. Genauere Infos zur Höchstgeschwindigkeit.
- Vor und während der Autofahrten ist der Genuß von Alkohol untersagt. Es gilt als Alkoholgrenze 0,0 Promille!
- Sicherheitsgurte müssen während der ganzen Fahrt angelegt bleiben
- Am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) haben auch in Tschechien die Fußgänger absoluten Vorrang
- Die Straßen- und Autobahn-Mautgebühren sind durch den Kauf von Elektronischen Vignetten zu entrichten. Die Vignetten gibt es Online unter eDalnice.cz, sind an Postämtern, Grenzübergängen und vielen Tankstellen erhältlich.
- Alle Fahrzeuginsassen müssen seit 2011 eine Warnweste an Bord haben und diese anlegen, wenn sie das Fahrzeug bei einem Unfall oder Panne außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten.
- Zur Pflichtausstattung von PKWs gehören:
- Verbandskasten und Warndreieck,
- Seit dem 1. Oktober 2018 müssen Autofahrer in Tschechien keine Ersatzglühlampen und Ersatzsicherungen mehr mitführen. Dies galt schon vorher für Fahrzeuge mit Xenonlampen.
- Warnweste (für jeden Insassen 1 Warnweste)
- Ersatzrad, Wagenheber und Radmutternschlüssel,
- Bei Fahrzeugen mit Reifen, die durch Notlaufeigenschaften eine Notfallfahrt ermöglichen (Runflat), ferner bei Fahrzeugen, die einen Reifendefekt melden, sowie Fahrzeugen mit Bordmitteln zur reifenmontagefreien Reparatur (Reifenpannenset = Reifendichtmittel + 12 V-Kompressor), die eine Weiterfahrt ermöglichen, und bei Fahrzeugen, die einen Vertrag mit einem in Tschechien tätigen Pannenhilfe-Anbieter haben, müssen kein Ersatzrad, Wagenheber und Radmutternschlüssel an Bord mitführen. (Quelle: Dekret 206/2018 Sb. und Dekret 341/2014 Sb.)
- ein Feuerlöscher wie zB. in Polen muss nicht mitgeführt werden.
- Zur Pflichtausstattung bei Motorrädern gehören:
- Verbandtasche
- Warnweste (seit 1.1.2022)
- Bahnübergang / Andreaskreuz in Tschechien anders: es gibt ein Dreileuchtensignal mit weißem Blinklicht für Betriebsbereitschaft und rotem Wechsellicht für Zuganfahrt.
- PKWs mit Anhänger (Gespanne):
- PKW mit Anhänger dürfen die zulässige Höchstgeschwindigkeit aller Fahrzeuge des Gespanns nicht überschreiten. Nur das tschechische Verkehrsministerium ist befugt, Anhängern eine konstruktive Maximalgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h zu genehmigen (zB. 100 km/h oder 130 km/h). Mit dieser Maximalgeschwindigkeit darf dann das Gespann in Tschechien fahren. Quelle: Gesetz 341/2000 Sb., §14 Absatz 11.
- PKW mit Anhänger dürfen außerhalb von Ortschaften, auf Schnellstraßen und Autobahnen nur 80 Km/h fahren, sobald das Gesamtgewicht des Gespanns 3500 kg übersteigt (zB. bei Pferdeanhänger oder mit Anhänger für Autotransport). Das gilt auch, wenn auf dem Anhänger eine konstruktive Maximalgeschwindigkeit von 100 km/h oder mehr angegeben ist.
- Quelle: Gesetz 361/2000 Sb., §18 Absatz 5.
Aktuelle Ergänzungen der Verkehrsvorschriften
- Schauen Sie bitte hier für aktuelle Ergänzungen der Verkehrsvorschriften. Hier finden Sie wichtige Infos u. a. zum Tagfahrlicht, der Winterreifenpflicht, Handynutzung und der Rettungsgasse.
Weitere Infos zum Thema:
- Themenblock Auto
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- Elektronische Autobahn-Vignette und Maut
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