Bin ich in Tschechien krankenversichert? Alle Infos.
Deutsche Touristen können im Falle einer Erkrankung in Tschechien grundsätzlich medizinische Leistungen wie eine ärztliche Behandlung oder einen Krankenhausaufenthalt nach tschechischem Versicherungsrecht in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Dies wurde im sog. Sozialabkommen geregelt.
Informieren Sie sich daher bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland oder bei Ihrer Krankenkasse, was Sie noch vor der Abreise zu unternehmen haben,
damit Sie im Falle einer Erkrankung im anderen Vertragsstaat medizinische Leistungen unkompliziert erhalten.
Kosten, wie zB. die für einen Rücktransport nach Deutschland, private Behandlungen oder in Tschechien übliche Zuzahlungen werden in der Regel von den deutschen Krankenkassen jedoch nicht übernommen. Für diese Zusatzleistungen wird zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung geraten.
Deutsche Patienten, die wegen eines geplanten medizinischen Eingriffs nach Tschechien einreisen, benötigen eine Zustimmung zur Behandlung (Vordruck S2, früher E-112) der deutschen Krankenkassen zur Vorlage beim tschechischen Arzt. Ohne diese Zustimmung bzw. Kostenübernahmeerklärung können die Kosten im gleichen Umfang wie in der gesetzlichen Krankenversicherung in Tschechien nicht übernommen werden.
Die Kosten selbst geplanter Behandlungen, wie zB. Eizellspende, Schönheitsoperationen oder zB. Akupunktur im Rahmen eines Wellnessaufenthaltes werden von der Krankenversicherung nicht übernommen. Diese Kosten sind selbst zu tragen.
Für leichtere Erkrankungen und Beschwerden empfiehlt sich die Mitnahme einer Reiseapotheke.
Krankenversicherungskarte reicht
Wer in Deutschland gesetzlich versichert ist, muss bei der ärztlichen Behandlung in der Tschechischen Republik die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorlegen - dann ist die Standardbehandlung kostenlos. Die EHIC ist meist auf der Rückseite der deutschen Krankenversicherungskarte aufgedruckt und wird zusammen mit dem Personalausweis/Reisepass dem Arzt in Tschechien vorgelegt.
Kur-Zuschuss von der Krankenkasse
Seit dem Beitritt Tschechiens zur EU werden Kuraufenthalte in tschechischen Kurbädern von der Krankenkasse bezuschusst. Damit lassen sich die Kosten einer Heilkur (ambulante Vorsorgekur genannt) wesentlich senken. Hier wird die Vorgehensweise zum Erhalt des Kur-Zuschusses ausführlich erläutert.
Das Sozialabkommen zwischen Tschechien und Deutschland
Das Sozialabkommen zwischen Tschechien und Deutschland trat am 1. September 2002 in Kraft. Dieses Abkommen gilt seit September 2002 und bezieht sich auf die deutschen Rechtsvorschriften über die Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, die hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung und die Altersversicherung der Landwirte und auf die tschechischen Rechtsvorschriften über die Gesundheits-, Krankengeld- und Rentenversicherung. Dieses Abkommen bezieht sich nicht nur auf Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik, sondern auch auf andere Personen, die an der deutschen oder tschechischen Kranken- oder Rentenversicherung teilnehmen.
Konkrete Informationen zu den verschiedenen Arten der Versicherung sind auf den Webseiten der zuständigen Behörden veröffentlicht:
Gesundheits- und Krankengeldversicherung
- Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland, Bonn, http://www.dvka.de
- Centrum mezistátních úhrad, nám. W. Churchilla 2, 113 59 Praha 3, http://www.cmu.cz
Rentenversicherung
- Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, 10704 Berlin, http://www.bfa.de (Stichwort International)
- Česká správa sociálního zabezpečení, Kříová; 25, 225 08 Praha 5, http://www.cssz.cz
Quelle: Botschaft der Tschechischen Republik in Berlin, http://www.czech-embassy.de
Weitere Infos zum Thema:
- Themenblock Reiseinformationen
- Ärztliche Behandlung in Tschechien
- Zusatzkrankenversicherung
- Zuschuss zur Kur
- Reiseapotheke
- Einreisebestimmungen
- Praktische Informationen
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