Bußgelder 2024 für Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsverstöße in Tschechien
Aktuelle Sätze der Bußgelder für Verkehrsverstöße in Tschechien seit 20.02.2016 (Auszug):
- Fahren ohne Abblendlicht
- Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes
- Nichtbeachten Verbotszeichen / Gebotszeichen (z. B. Parkverbot, Halteverbot)
- bis zu 2.000 Kč - ca. 80 Euro (Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle)
- 1.500 - 2.500 Kč - ca. 60 - 100 Euro (im Verwaltungsverfahren*)
- ggf. zusätzlich Kosten für den Einsatz einer Parkkralle bzw. Abschleppdienst
- Telefonieren am Steuer
- 1.000 Kč - ca. 40 Euro (Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle)
- 1.500 - 2.500 Kč - ca. 60 - 100 Euro (im Verwaltungsverfahren*) - Geschwindigkeitsüberschreitung um weniger als 30 Km/h - innerorts: 20 Km/h
- bis zu 1.000 Kč - ca. 40 Euro (Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle)
- 1.500 - 2.500 Kč - ca. 60 - 100 Euro (im Verwaltungsverfahren*) - Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 Km/h oder mehr - innerorts: 20 Km/h oder mehr
- bis zu 2.500 Kč - ca. 100 Euro (Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle)
- 2.500 - 5.000 Kč - ca. 100 - 200 Euro (im Verwaltungsverfahren*), 1 bis 6 Monate Fahrverbot - Geschwindigkeitsüberschreitung um 50 Km/h oder mehr - innerorts: 40 Km/h oder mehr
- Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle nicht möglich
- 5.000 - 10.000 Kč - ca. 200 - 400 Euro (im Verwaltungsverfahren*), 6 bis 12 Monate Fahrverbot - Nichtbeachtung Vorfahrt
- bis zu 2.500 Kč - ca. 100 Euro (Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle)
- 2.500 - 5.000 Kč - ca. 100 - 200 Euro (im Verwaltungsverfahren*), 1 bis 6 Monate Fahrverbot - Verstoß gegen Überholverbot – an Stellen wo laut Gesetz verboten
- Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle nicht möglich
- 5.000 - 10.000 Kč - ca. 200 - 400 Euro (im Verwaltungsverfahren*), 6 bis 12 Monate Fahrverbot - Überfahren einer roten Ampel
- bis zu 2.500 Kč - ca. 100 Euro (Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle)
- 2.500 - 7.500 Kč - ca. 100 - 300 Euro (im Verwaltungsverfahren*), 1 bis 12 Monate Fahrverbot - Fahrerflucht nach einem Unfall
- bis zu 5.000 Kč - ca. 200 Euro (Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle)
- 2.500 - 5.000 Kč - ca. 100 - 200 Euro (im Verwaltungsverfahren*), 1 bis 6 Monate Fahrverbot - Verstoß gegen das absolute Alkoholverbot
- Fahren unter Einfluss von anderen berauschenden Mitteln und Substanzen
- Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle nicht möglich
- 2.500 - 20.000 Kč - ca. 100 - 800 Euro (im Verwaltungsverfahren*), 6 bis 12 Monate Fahrverbot - Verstoß gegen das absolute Alkoholverbot oder Fahren unter Einfluss von anderen berauschenden Mitteln und Substanzen – Fahruntüchtigkeit
- Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle nicht möglich
- 25.000 – 50.000 Kč - ca. 1.000 - 2.000 Euro (im Verwaltungsverfahren*), 1 bis 2 Jahre Fahrverbot. Mögliche Haftstrafe bis zu 3 Jahren - Verweigerung einer Atemalkohol-Analyse oder Blutprobe (auf Alkohol oder berauschende Mittel)
- Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle nicht möglich
- 25.000 – 50.000 Kč - ca. 1.000 - 2.000 Euro (im Verwaltungsverfahren*), 1 bis 2 Jahre Fahrverbot. - Fahren ohne Führerschein (der Fahrer besitzt keinen Führerschein / Fahrerlaubnis)
- Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle nicht möglich
- 5.000 – 10.000 Kč - ca. 200 - 400 Euro (im Verwaltungsverfahren*), 6 bis 12 Monate Fahrverbot. - Fahrer kann keine gültigen Fahrzeugdokumente / Führerschein vorlegen
- bis zu 5.000 Kč - ca. 200 Euro (Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle)
- bis zu 10.000 Kč - ca. 400 Euro (im Verwaltungsverfahren*) - Befahren einer mautpflichtigen Straße ohne eine gültige Elektronische Vignette
- bis zu 5.000 Kč - ca. 200 Euro (Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle)
- Benutzung von Radarstörer (Radarwarn- und störanlage)
- bis zu 5.000 Kč - ca. 200 Euro (Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle)
- 5.000 – 10.000 Kč - ca. 200 - 400 Euro (im Verwaltungsverfahren*) - Missachtung der Winterreifen-Pflicht
- bis zu 2.500 Kč - ca. 100 Euro (Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle)
- Missachtung der Schneeketten-Pflicht
- bis zu 2.000 Kč - ca. 80 Euro (Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle)
Die Ordnungsstrafe auf der Stelle (in Tschechien Blockverfahren genannt, tsch. bloková pokuta) kann außer in bar bezahlt auch mit einer Zahlungskarte bezahlt werden – sofern ein Zahlungsterminal bzw. Kartenleser zur Verfügung steht. Falls der Fahrer auf der Stelle nicht zahlen kann, aber seinen Verkehrsverstoß erkennt – mit seiner Unterschrift auf dem sog. blok – kann er das Bußgeld innerhalb von 15 Tagen begleichen.
In Tschechien gibt es ähnlich wie in Deutschland ein Strafregister mit Punktesystem. Dieses betrifft jedoch nur tschechische Verkehrsteilnehmer.
*) Wenn die Strafe nicht bezahlt wird, geht der Verkehrsverstoß in ein Verwaltungsverfahren über. Dies wird teurer als die Zahlung auf der Stelle und der Bußgeldbescheid wird unter Umständen in Deutschland im Vollstreckungsverfahren zugestellt (seit dem Rechtshilfeabkommen von 2015). Die Amtshilfe Deutschlands bei der Ermittlung zB. der Adressdaten wird hinzuberechnet. Der Bußgeldbescheid muss jedoch Beweiskraft haben (Zeugen, Fotos). Das Bußgeld kann dann von Deutschland aus durch eine internationale Überweisung (SEPA) bezahlt werden.
Lohnt es sich zu diskutieren?
Hier ist der ausländische Kraftfahrer im Nachteil. Zum einen muss er den Angaben der Polizei glauben, andersherum kann er sich meist nicht auf Tschechisch verständigen. Wer nicht zahlt und später wieder nach Tschechien einreist und in eine Verkehrskontrolle gerät, wird durch die zentrale Erfassung von Verkehrssündern zur sofortigen Zahlung einer Kaution in Höhe des einst zu zahlenden Strafgeldes aufgefordert. Wird das nicht gezahlt, wird das Fahrzeug von der tschechischen Polizei stillgelegt bis zum Ende des Strafverfahrens. Empfehlung: Beträge bis 2500,- Kč (ca. 100 ,-Euro) an Ort und Stelle zahlen, dann ist man die Angelegenheit wieder los. Unklare große Geldforderungen sollte man auf der Polizeiwache zu klären versuchen. Es gibt immer wieder Berichte von "Abzocke bei Ausländern".
Der Versuch, tschechische Polizisten zu schmieren, kann viel Ärger einbringen. Bestechung wird auch in Tschechien mittlerweile strafrechtlich auf beiden Seiten (Fahrer und Polizist) verfolgt, so dass hiervon nur abgeraten werden kann. Ein guter Tipp ist immer: versuchen Sie mit Charme und Freundlichkeit den eigenen Fehler einzugestehen und halten Sie die angesetzte Strafzahlung für zu hoch. Vielleicht lässt sich der Beamte zu einer Neueinschätzung der Sachlage hinreißen. Einen Rechtsanspruch hierauf gibt es allerdings nicht.
Fahren mit abgelaufenem TÜV in Tschechien
Ist der tschechische TÜV (tsch. STK) abgelaufen, wird es für tschechische Autofahrer teuer. Für deutsche KFZ jedoch liegen unterschiedliche Angaben über das Verhalten tschechischer Polizisten zum Redaktionszeitpunkt vor: der ADAC spricht von drakonischen Strafen für einen überzogenen deutschen TÜV-Termin, andere Quellen sprechen von Desinteresse der tschechischen Verkehrspolizei.
Der deutsche TÜV ist eine nationale Angelegenheit, die in Deutschland rechtlich geregelt ist. Der Betrieb eines Fahrzeugs auf ausländischen Straßen ist durch seine Zulassung (Nachweis ist das KFZ-Kennzeichen) und seine Haftpflichtversicherung (früher: Nachweis durch Grüne Karte) gegeben, nicht jedoch durch die technische Prüfbescheinigung (=TÜV-Plakette). Von daher dürften tschechische Behörden keine Geldbuße bei abgelaufenem TÜV erheben. Ist das KFZ allerdings wegen erheblicher technischer Mängel nicht mehr verkehrssicher, darf die tschechische Polizei Strafen von Geldbußen bis hin zur Stilllegung verhängen.
Deutsches Kurzzeitkennzeichen in Tschechien
Das Fahren mit deutschem Kurzzeit-Kennzeichen in Tschechien ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße zwischen 5.000,- und 10.000,- Kč (ca. 200,- bis 400,- Euro) sowie einem Fahrverbot zwischen sechs Monaten und einem Jahr geahndet. Wird auch die Grüne Versicherungskarte als Nachweis über einen bestehenden Versicherungsschutz im Ausland nicht vorgezeigt, kann eine Geldbuße von bis zu 20.000 Kč (ca. 800,- Euro) inklusive Fahrverbot von bis zu einem Jahr verhängt werden.
Der Hintergrund ist, dass für ein Kfz mit dem Kurzzeitkennzeichen keine richtige Zulassung durchgeführt wurde und keine international gültigen Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden. Daher gilt das deutsche Kurzzeitkennzeichen ausschließlich auf Straßen im deutschen Inland, nicht jedoch im Ausland.
Weitere Infos zum Thema:
- Themenblock Auto
- Straßenverkehrsordnung
- Aktuelle Ergänzungen der Verkehrsvorschriften
- Radarfallen in Tschechien
- Benzinpreis Tschechien
- Dieselpreis Tschechien
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