Firmengründung und Existenzgründung Tschechien: Was ist zu tun?
Voraussetzungen Wer als Einzelunternehmer – selbstständig erwerbstätige Person, auf Tschechisch OSVČ (osoba samostatně výdělečně činná) – in Tschechien tätig sein möchte, meldet seine Tätigkeit beim Gewerbeamt (Živnostenský úřad) an. Das Gewerbeamt befindet sich gewöhnlich beim Rathaus (městský úřad, bzw. magistrát). Hier finden Sie eine Liste nach Regionen und Städten geordnet. EU-Bürger können in Tschechien ein Gewerbe zu gleichen Bedingungen betreiben wie tschechische Staatsangehörige. Hier finden Sie Informationen zur Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt und Aufenthaltsanmeldung bei der Ausländerpolizei. Freies Gewerbe Wenn man ein sog. freies Gewerbe (volná živnost...
www.czech-tourist.de/firmengruendung.htm