Zollbestimmungen: Zigaretten, Alkohol, Kraftstoffe Tschechien, Tschechische Republik
die Waren zusätzlich noch einer in Deutschland vom Zoll verwalteten Verbrauchsteuer (das sind Energiesteuer, Tabaksteuer, Branntweinsteuer, Alkopopsteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer), so sind sie auch beim zuständigen Hauptzollamt anzumelden und die Verbrauchsteuer ist zu entrichten. Zigaretten und andere Tabakwaren dürfen auch nicht zu gewerblichen Zwecken aus einem EU-Mitgliedstaat nach Deutschland eingeführt werden. Tabakwaren ohne deutsche Steuerzeichen sind in Deutschland nicht verkehrsfähig. Sie werden deshalb von der deutschen Zollverwaltung sichergestellt und vernichtet. Die Tabaksteuer müssen Sie trotzdem entrichten. Hinweis: Für den Erwerb von neuen...
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