Corona-Virus und Tourismus nach Tschechien: alle* Informationen
einen nicht älter als 24 Stunden und in einem EU-Land durchgeführten PCR-Test dort vorweisen. Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht. Sonderregelungen gelten für Grenzpendler, Saisonkräfte, Studenten, Schüler, Diplomaten und nicht verheiratete Partner (de/cz). In Tschechien gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, Haltestellen und bei geringerem Abstand als 2 m zu Haushaltfremden. Hotels sind für Touristen geschlossen, aber für Dienstreisende geöffnet. Informieren Sie sich bitte vorher genau! Die Durchreise von EU-Staatsangehörigen durch Tschechien ist ohne zusätzlichen Nachweis oder Anzeigepflicht innerhalb von 12...
www.czech-tourist.de/corona-tschechien.htm