Allgemeine Verkehrsvorschriften in Tschechien
Alle Fahrzeuginsassen müssen seit 2011 eine Warnweste an Bord haben und diese anlegen, wenn sie das Fahrzeug bei einem Unfall oder Panne außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten. Zur Pflichtausstattung von PKWs gehören: Verbandskasten und Warndreieck, Seit dem 1. Oktober 2018 müssen Autofahrer in Tschechien keine Ersatzglühlampen und Ersatzsicherungen mehr mitführen. Dies galt schon vorher für Fahrzeuge mit Xenonlampen. Warnweste (für jeden Insassen 1 Warnweste) Ersatzrad, Wagenheber und Radmutternschlüssel, Bei Fahrzeugen mit Reifen, die durch Notlaufeigenschaften eine Notfallfahrt ermöglichen ( Runflat), ferner bei Fahrzeugen, die einen...
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