Aktuelle Ergänzungen der Verkehrsvorschriften in Tschechien - Czech Tourist
Neben den Verkehrsvorschriften in Tschechien gilt es auch folgende Änderungen und Ergänzungen zu berücksichtigen, die seit dem 1. Juli 2006 entsprechend den EU-Vorschriften gelten: Abblendlicht ist Pflicht! Es gilt: immer mit Abblendlicht bzw. mit Tagfahrlicht (tsch. světla pro denní svícení) fahren (gemäß §32, Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes Nr. 361/2000 Sb. v. 22.11.2024). Licht Pflicht. Vorsicht! An allen Fußgängerüberwegen haben die Fußgänger stets Vorrang! Kinder bis 12 Jahre und kleiner als 150 cm dürfen im Auto nur im Kindersitz mitreisen. Handys dürfen während der Fahrt nur per Freisprechanlage benutzt werden. Im Kreisverkehr hat das Fahrzeug, das sich auf dem Kreisverkehr befindet, automatisch...
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