Tschechien für Behinderte: Reisen nach Tschechien mit Behinderung, Handicap
EU-einheitlicher Parkausweis Die Tschechische Republik hat den Parkausweis für Behinderte nach einheitlichem Gemeinschaftsmodell noch nicht eingeführt. Stattdessen wird in Tschechien der sog. O1-Parkausweis benutzt. Besitzen Sie als Besucher der Tschechischen Republik einen EU-einheitlichen Parkausweis, ist dieser in der Tschechischen Republik gültig. Allerdings sollten Sie den tschechischen Hinweis ( Download PDF: Parkhinweis für Polizei) ausdrucken und neben Ihren Parkausweis legen. Fahrzeug abstellen Sie können Ihr Fahrzeug in Tschechien wie in Deutschland an mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplätzen abstellen. Auch für Reisende mit Handicap gelten kostenpflichtiges Parken...
www.czech-tourist.de/behinderung.htm